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   FG München, 20.11.2009 - 15 K 548/06   

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https://dejure.org/2009,31849
FG München, 20.11.2009 - 15 K 548/06 (https://dejure.org/2009,31849)
FG München, Entscheidung vom 20.11.2009 - 15 K 548/06 (https://dejure.org/2009,31849)
FG München, Entscheidung vom 20. November 2009 - 15 K 548/06 (https://dejure.org/2009,31849)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Spekulationsgeschäft bei Einbringung von Aktien in eine GmbH

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung eines Verlustes aus Spekulationsgeschäften bzw. Berücksichtigung eines Verlustrücktrags im Einkommensteuerbescheid; Gleichsetzung der Einbringung von Aktien in eine Holding GmbH mit einer Veräußerung i.S.v. § 23 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b Einkommensteuergesetz ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Spekulationsgeschäft bei Einbringung von teils innerhalb, teils außerhalb der letzten sechs Monate vor der Einbringung erworbenen, zwischenzeitlich in einer GbR "geparkten" Aktien in eine GmbH

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Spekulationsgeschäft bei Einbringung von teils innerhalb, teils außerhalb der letzten sechs Monate vor der Einbringung erworbenen, zwischenzeitlich in einer GbR "geparkten" Aktien in eine GmbH

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 20.04.2004 - IX R 5/02

    Erwerb eines Erbteils als Anschaffung

    Auszug aus FG München, 20.11.2009 - 15 K 548/06
    Anschaffungskosten sind die Aufwendungen, die geleistet werden, um ein Wirtschaftsgut zu erwerben (BFH-Urteil vom 20. April 2004 IX R 5/02, BStBl II 2004, 987).
  • BFH, 09.05.2000 - VIII R 41/99

    Wesentliche Beteiligung im Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft

    Auszug aus FG München, 20.11.2009 - 15 K 548/06
    Veräußerungsgewinne nach § 17 EStG seien nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (-BFH-, vgl. BFH-Urteile vom 9. Mai 2000 VIII R 40/99, BFH/NV 2001, 17 und VIII R 41/99, BStBl II 2000, 686) nicht Gegenstand einer einheitlichen und gesonderten Feststellung, da unterschiedliche individuelle Besteuerungsmerkmale möglich seien.
  • BFH, 24.11.1993 - X R 49/90

    Spekulationsfrist und -gewinn bei sammelverwahrten Wertpapieren

    Auszug aus FG München, 20.11.2009 - 15 K 548/06
    Die erforderliche Nämlichkeit der erworbenen und veräußerten Wertpapiere ist gewahrt, da die in die W Holding GmbH eingebrachten Aktien nach Art und Stückzahl mit den vom Kläger erworbenen Aktien identisch sind (BFH-Urteil vom 24. November 1993 X R 49/90, BStBl II 1994, 591).
  • BFH, 22.09.1987 - IX R 15/84

    Spekulationsgewinn bei Erbauseinandersetzung (Grundstücksrealteilung) mit

    Auszug aus FG München, 20.11.2009 - 15 K 548/06
    Zudem handelt es sich bei der bloßen Überführung von Aktien in das Alleineigentum der Gesellschafter ohne Zahlung eines Ausgleichs um einen realteilungsähnlichen und damit unentgeltlichen Vorgang, auf den § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe b EStG nicht anzuwenden ist (vgl. BFH-Urteil vom 22. September 1987 IX R 15/84, BStBl II 1988, 250).
  • BFH, 15.07.1976 - I R 17/74

    Einbringung eines Wirtschaftsguts - Betriebsvermögen des Gesellschafters -

    Auszug aus FG München, 20.11.2009 - 15 K 548/06
    Hinzu kommt, dass es sich beim Gesamthandsvermögen der GbR II nicht um Betriebsvermögen sondern um Privatvermögen handelte, so dass weder eine Einlage im steuerrechtlichen Sinne noch ein tauschähnlicher Vorgang angenommen werden können (vgl. BFH-Urteile vom 21. Oktober 1976 IV R 210/72, BStBl II 1977, 145, und vom 15. Juli 1976 I R 17/74, BStBl II 1976, 748).
  • BFH, 12.02.1980 - VIII R 114/77

    Auswirkungen der Übertragung einer wesentlichen Beteiligung gegen einen

    Auszug aus FG München, 20.11.2009 - 15 K 548/06
    19 b. Die Einbringung der 108.300 Aktien in die W Holding GmbH durch den Kläger mit Wirkung zum 1. Januar 1994 als Teil des eingebrachten Aktienpakets der D AG von 180.934 Aktien aufgrund des Abtretungsvertrags vom 10. Dezember 1993 ist einer Veräußerung i.S. des § 23 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b EStG gleichzusetzen (BFH-Urteil vom 12. Februar 1980 VIII R 114/77, BStBl II 1980, 494).
  • BFH, 11.05.1999 - IX R 72/96

    Ergänzungsbescheid

    Auszug aus FG München, 20.11.2009 - 15 K 548/06
    Eine derartige Feststellung hätte sowohl einen Erwerb der streitgegenständlichen Aktien als auch deren Veräußerung an die W Holding GmbH durch die GbR II vorausgesetzt (vgl. BFH-Urteil vom 11. Mai 1999 IX R 72/96, BFH/NV 1999, 1446).
  • BFH, 09.05.2000 - VIII R 40/99

    Veräußerungsgewinn nach § 17 EStG; Bruchteilsbetrachtung

    Auszug aus FG München, 20.11.2009 - 15 K 548/06
    Veräußerungsgewinne nach § 17 EStG seien nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (-BFH-, vgl. BFH-Urteile vom 9. Mai 2000 VIII R 40/99, BFH/NV 2001, 17 und VIII R 41/99, BStBl II 2000, 686) nicht Gegenstand einer einheitlichen und gesonderten Feststellung, da unterschiedliche individuelle Besteuerungsmerkmale möglich seien.
  • BFH, 21.10.1976 - IV R 210/72

    Gesellschafter einer KG - Privatvermögen - Übertragung einer Beteiligung an

    Auszug aus FG München, 20.11.2009 - 15 K 548/06
    Hinzu kommt, dass es sich beim Gesamthandsvermögen der GbR II nicht um Betriebsvermögen sondern um Privatvermögen handelte, so dass weder eine Einlage im steuerrechtlichen Sinne noch ein tauschähnlicher Vorgang angenommen werden können (vgl. BFH-Urteile vom 21. Oktober 1976 IV R 210/72, BStBl II 1977, 145, und vom 15. Juli 1976 I R 17/74, BStBl II 1976, 748).
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